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15.02.2021

Coronamaßnahmen: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 11.02.2021

 

Corona-Pandemie / Verlängerung der 11. Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der
Einreisequarantäne-Verordnung bis 7. März 2021 / vorsichtige
Öffnung von Schulen und Kitas ab 22. Februar 2021

In der zweiten Welle der Corona-Pandemie sind Deutschland und
Bayern vor negativen Entwicklungen wie in anderen Staaten bislang
verschont geblieben. Der Pandemieverlauf seit Herbst letzten Jahres
hat dabei gezeigt: Hierfür braucht es entschlossenes staatliches
Handeln und das umsichtige Verhalten der Bürgerinnen und Bürger.
Dank der breiten Unterstützung der Maßnahmen durch die bayerische
Bevölkerung ist viel erreicht worden. Eine Überlastung der
Intensivstationen in den bayerischen Krankenhäusern konnte erfolgreich
verhindert werden. Nachdem der exponentielle Anstieg der Infektionen
zunächst gebremst wurde und die Infektionszahlen zu Jahresbeginn auf
hohem Niveau verblieben, ist mittlerweile in weiten Teilen Bayerns ein
beständiger Rückgang an Neuinfektionen zu verzeichnen. Auch bei der
Intensivbettenbelegung gibt es eine leichte Entlastung. Der ansteigende
Impfschutz für die besonders vulnerablen Gruppen führt hier zu einem
weiteren Rückgang der Infektionen und Todesfälle. Zugleich sollen
immer größere Teile der Bevölkerung ein Impfangebot erhalten.
Trotz dieser Erfolge ist aber weiter Vorsicht geboten. Deutlich
ansteckendere Virusmutationen, aber auch zu viele
Kontaktmöglichkeiten können das Infektionsgeschehen jederzeit wieder
anfachen und eine dritte Welle erzeugen. Die Rückkehr eines
exponentiellen Wachstums muss verhindert werden.
Die Staatsregierung setzt deshalb den bewährten Kurs der Umsicht und
Vorsicht fort. Angesichts des derzeit stabilen Rückgangs der
Infektionszahlen können aber erste Öffnungsschritte vor allem bei
Schulen und der Kindertagesbetreuung eingeleitet werden. Oberstes
Ziel bleibt der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des
Gesundheitssystems in Bayern.
Vor diesem Hintergrund unterstützt der Ministerrat die von der
Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder am 10. Februar 2021 beschlossene Verlängerung der
bundesweiten Lockdown-Maßnahmen und betont, dass für alle weiteren
Öffnungsschritte der Grundsatz „Vorsicht mit Perspektive“ gelten muss.


• Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die
Einreisequarantäne-Verordnung werden dementsprechend jeweils
bis zum Ablauf des 7. März 2021 verlängert.
Darüber hinaus beschließt der Ministerrat folgende weitere
Maßnahmen:

a. Die Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr für alle Landkreise
und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt. Für
alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz seit
mindestens 7 Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.

b. Schulen:
Ab 22. Februar 2021 wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der
Grundschule und der Förderschule sowie alle
Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit
Mindestabstand zugelassen. Für die übrigen Jahrgangsstufen und
Schularten verbleibt es weiterhin bei Distanzunterricht. In
Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von
über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt.
Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben. Hierzu zählt
insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands, die Beachtung
der Maskenpflicht und der Lüftungskonzepte sowie ein ergänzendes
Test- und Maskenkonzept. Für Lehrkräfte wird im Unterricht eine
Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingeführt.
Die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Erste-Hilfe-Kurse
und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr,
des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks werden
analog behandelt.

c. Kinderbetreuungseinrichtungen:
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ab
22. Februar 2021 geöffnet. In Landkreisen und kreisfreien Städten
mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben sie geschlossen.
Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen (eingeschränkter
Regelbetrieb). Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben
entsprechend dem Rahmenhygieneplan sowie ein ergänzendes
Test- und Maskenkonzept. Eltern, die ihre Kinder weiterhin zuhause betreuen, erhalten im
Februar 2021 einen Beitragsersatz, wenn die Notbetreuung
höchstens 5 Tage beansprucht wurde.

d. Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem
22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen. Sie
bedürfen insb. eines Schutz- und Hygienekonzepts. Es besteht
Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.

e. Frisöre können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des
Zutritts mit Reservierungen und einer FFP2-Masken-Pflicht für
Kunden und Personal den Betrieb ab 1. März 2021 wieder öffnen.


• Test- und Maskenkonzept für Schulen und
Kinderbetreuungseinrichtungen

Zusätzliche Testungen sowie ein höherer Schutzstandard bei Masken
sind geeignete Maßnahmen, um die Öffnung von Schulen und
Kinderbetreuungseinrichtungen sicher zu gestalten. Hierzu haben die
Staatsministerien für Gesundheit und Pflege, des Innern, für Sport und
Integration, für Unterricht und Kultus sowie für Familie, Arbeit und
Soziales ein Testkonzept für Schulen, Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Tagesstätten erarbeitet.
Wesentlicher Bestandteil dieses Konzepts sind Selbsttests. Sobald
diese zur Verfügung stehen, wird das Personal an Schulen und
Kinderbetreuungseinrichtungen mit Selbsttests für zwei freiwillige
Testungen pro Woche ausgestattet werden. Schülerinnen und Schüler
ab 15 Jahren erhalten dann einen freiwilligen Selbsttest pro Woche. Bis
zu diesem Zeitpunkt erfolgen im Rahmen der Bayerischen Teststrategie
regelmäßige Reihentestangebote.

Dem an staatlichen Schulen, privaten Förderschulen, Schulen für
Kranke und schulvorbereitenden Einrichtungen tätigen Personal werden
medizinische Masken („OP-Masken“) unentgeltlich zur Verfügung
gestellt.

Dem Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen wird empfohlen
medizinische Masken zu verwenden. Hierzu stellt der Freistaat als
einmalige und freiwillige Leistung Masken für den Bedarf von 4 Wochen
bereit (rund 3,2 Mio. Masken). Schülerinnen und Schülern wird das Tragen von medizinischen Masken
empfohlen.

• Unterstützungskonzept für Kinder und Jugendlich

Corona-bedingte Einschränkungen betreffen besonders Kinder und
Jugendliche. Diese konkreten Auswirkungen sollen untersucht und
soweit möglich durch ergänzende gesundheits-, sozial-, jugend- und
bildungspolitische Maßnahmen aufgefangen werden. Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie das Staatsministerium für Unterricht und Kultus werden in Abstimmung mit den weiteren fachlich betroffenen Ressorts ein Konzept erarbeiten, wie
Kinder und Jugendliche gezielt unterstützt werden können.

 

• Testkonzept Krankenhäuser

Bei der Entlassung von Patienten aus Krankenhäusern gilt es im
Interesse des Infektionsschutzes, insbesondere auch bei der (Rück-
)Verlegung von Patienten in vulnerable Einrichtungen, niederschwellige
Testangebote zu schaffen. Die bayerischen Krankenhäuser sollen Patienten, die entlassen oder
verlegt werden, zukünftig verstärkt über Corona-Testmöglichkeiten
informieren und für deren Bedeutung für die Infektionsprävention
sensibilisieren. Für Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt in
besonders gefährdete Einrichtungen wie Senioren- und Pflegeheime
oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zurückkehren,
organisiert das Krankenhaus zusammen mit der aufnehmenden
Einrichtung ein niederschwelliges Testangebot mit Antigen-Schnelltests.
Letztere Verpflichtung besteht nur, wenn der Krankenhausaufenthalt
mindestens fünf Kalendertage betragen hat.

• Bayerische Impfkommission
Eine neue Bayerische Impfkommission soll in Kürze am Klinikum der
Universität München (LMU) angesiedelt werden. Dort sind die
notwendigen Fachdisziplinen auf höchstem wissenschaftlichen Niveau
angesiedelt, um gegebenenfalls die medizinisch-fachlich schwierigen
Impfentscheidungen zu fällen.
Die Bayerische Impfkommission soll – wie in der neuen CoronavirusImpfverordnung (CoronaImpfV) des Bundesgesundheitsministeriums
vorgesehen - sachgerechte und medizinisch fundierte
Einzelfallentscheidungen zur Impf-Priorisierung treffen. Bürgerinnen und
Bürger, die der Ansicht sind, ihre Erkrankung sei in der Verordnung
nicht angemessen abgebildet, können hierzu einen Antrag stellen
Damit wird eine Lücke bei der Impf-Priorisierung geschlossen. Die
Coronavirus-Impfverordnung benennt zwar zahlreiche Krankheitsbilder,
die zu einer Impfung in der jeweiligen Priorisierungsstufe berechtigen.
Die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Da auch weitere,
teilweise seltene Krankheiten ein erhöhtes Risiko für einen schweren
oder tödlichen Krankheitsverlauf bei einer COVID-19-Erkrankung
bergen, bedarf es im Einzelfall einer konkreten ärztlichen Prüfung. Die
Bayerische Impfkommission wird dann für bisher nicht priorisierte
Berechtigte ein ärztliches  erstellen, mit dem sie sich zur Impfung
anmelden können.
Die Kommission besteht aus drei Ärzten, einer Juristin und eine
Vertreterin aus dem Bereich der Ethik. Sie werden von einer
Geschäftsstelle mit fünf Mitarbeitern unterstützt. Der Einsatz der
Impfkommission ist zunächst bis Ende September befristet. Über die
Arbeit und die Aufgaben der neuen Kommission wird eine
Informationskampagne aufklären.

Quelle: Bayerische Staatskanzlei
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