Kopfbild Gemeinde Ammerthal

Aktuelles / News Details

27.11.2023

Änderungen zum Kinderreisepass ab 01.01.2024

Sehr geehrte Eltern,

mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Hintergründe:
Statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ soll künftig ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können.
Wie die Bundesregierung ausführt, besteht der Nutzen des Gesetzentwurfs darin, Verwaltungsabläufe zu modernisieren und durch angepasste Verfahren den Aufwand für die Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren.

Kinderreisepass vs. Reisepass: Was ist der Unterschied?
Der Kinderreisepass kann für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden. Anders als der normale Reisepass ist er deutlich günstiger: 13 Euro kostet das Dokument. Ein Reisepass für Personen unter 24 Jahren kostet hingegen
37,50 Euro, ab 24 Jahren sind es 60 Euro (ab 01.01.2024: 70 EUR).

Der Kinderreisepass hat aber zwei entscheidende Nachteile:
Bereits nach einem Jahr verliert er seine Gültigkeit, während ein normaler Reisepass für Kinder sechs Jahre lang genutzt werden kann. Ab 24 Jahren sind es zehn Jahre. Hinzu kommt, dass der Kinderreisepass über keinen Speicherchip verfügt, auf dem unter anderem die Fingerabdrücke hinterlegt sind. Aus diesem Grund wird er nicht in allen Ländern außerhalb der EU akzeptiert, wie zum Beispiel den USA. Hier ist der Kinderreisepass von der elektronischen Voranmeldung über ESTA ausgeschlossen. Oft müssen Eltern daher zusätzlich ein Visum für das Kind beantragen. Aus diesen Gründen soll der Kinderreisepass nun abgeschafft werden.

Hinweis an alle reisefreudigen Eltern:
• Frühzeitige Kontrolle der Gültigkeit des hoheitlichen Dokumentes
• Keine Vorort-Ausstellung mehr außer in begründeten Einzelfällen
» vorläufiger Reisepass
• persönliches Erscheinen des Kindes / Antragsteller
• Fingerabdrucknahme ab 6. Lebensjahr

Voraussetzungen, notwendige Unterlagen:
• Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
• Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen
Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter (z. B.
bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese
nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil,
bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer
• Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig
• Zur Prüfung der Identität muss der Passbewerber (also auch der
Minderjährige) grundsätzlich persönlich bei der Passbehörde
erscheinen.
• aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
• bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis
oder Kinderreisepass)
• bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder
anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B.
Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden

bei Passbewerbern unter 18 Jahren:

bei zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll

• bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
• Nachweise bei vorläufigem Reisepass:
bei der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können die
Passbehörden die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen,
mit denen glaubhaft gemacht wird, dass sofort ein Pass benötigt
und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu
dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich
ist.


• bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
• Nachweise bei vorläufigem Reisepass:
bei der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können die
Passbehörden die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen,
mit denen glaubhaft gemacht wird, dass sofort ein Pass benötigt
und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu
dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich
ist.
Kosten:
• vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
• ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 60,00 EUR
(ab 01.01.2024 70,00 EUR)
• vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
• Änderung eines Passes/vorläufigen Passes: 6,00 EUR
• Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
• Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR

Verdoppelung der Gebühren:
• Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines
Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen
Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen
wird.
• Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24.
Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes,
vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde
auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.


• vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
• ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 60,00 EUR
(ab 01.01.2024 70,00 EUR)
• vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
• Änderung eines Passes/vorläufigen Passes: 6,00 EUR
• Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
• Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR

Verdoppelung der Gebühren:
• Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines
Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen
Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen
wird.
• Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24.
Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes,
vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde
auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

Bearbeitungsdauer:
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen Produktionszeit vorab im Einwohneramt der Gemeinde Ammerthal (Passbehörde). In Eil- und Notfällen kann der Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

Vorläufiger Reisepass:
Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich.

Fragen zu Passangelegenheiten richten Sie bitte an unser Passamt:
Frau Juliane Krauße | 09628/9233-13 | juliane.krausse@ammerthal.de
Frau Isabell Langenberg | 09628/9233-12 | isabell.langenberg@ammerthal.de

Zurück zur Übersicht