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Richtlinien zur Vereinsförderung
Hier: Jugendförderung
Gemäß der derzeit gültigen Richtlinie werden nur Kinder und Jugendliche mit Hauptwohnsitz Ammerthal von der Förderung erfasst.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.09.2019 beschlossen, die Einschränkung auf Vereinsmitglieder, die ihren Hauptwohnsitz in Ammerthal haben, in Nr. 4 der Richtlinien zur Vereinsförderung der Gemeinde Ammerthal mit Wirkung ab 01.01.2020 zu streichen.
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