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24.02.2021

Coronamaßnahmen: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23.02.2021

 1. Ministerrat beschließt Erleichterungen ab 1. März


Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, zum 1. März
folgende Maßnahmen in Kraft zu setzen:


• Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und
Baumärkte werden ab dem 1. März landesweit unter den gleichen
Bedingungen wieder zugelassen, die für die bereits jetzt
ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe
gelten. Das bedeutet insbesondere Zutrittsbegrenzungen auf einen
Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber
hinaus einen Kunden je 20 m2.


• Ab dem 1. März werden neben dem Friseurgewerbe und unter
gleichen Bedingungen weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe
wieder geöffnet, die zum Zweck der Körperhygiene und
Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre,
Gesichtspflege). Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit
die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege).


• In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-TageInzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wird ab dem 1. März
in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht. Dabei ist der
Mindestabstand zu wahren und – soweit das für das betreffende
Musikinstrument möglich ist – von Schülern und vom Personal
Maske zu tragen. Sobald Landkreise oder kreisfreie Städte die Inzidenzschwelle von 100
erneut überschreiten, sind sie nach geltendem Recht verpflichtet, die
neue Inzidenz „unverzüglich“ bekannt zu machen. Das bedeutet in der
Praxis, dass diese Bekanntmachung binnen 24 Stunden zu erfolgen hat
(Karenztag). Ab dem auf den Karenztag folgenden Tag findet dann dort
nur noch Distanzunterricht statt und sind die Kitas geschlossen.


2. Bayern deutschlandweit Spitzenreiter bei Auszahlungen der
Corona-Wirtschaftshilfen / Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
erfolgreich angelaufen / Bayerische Corona-Hilfsmaßnahmen
werden verlängert und ausgebaut
Bei der Auszahlung der Wirtschaftshilfen liegt Bayern deutschlandweit
mit Abstand vorne. Bisher wurden in keinem anderen Bundesland in so
kurzer Zeit so viele Anträge bewilligt und Auszahlungen veranlasst: Fast
85 Prozent der eingegangenen Anträge auf Novemberhilfe und 60
Prozent der Anträge auf Dezemberhilfe sind bereits final bewilligt.
Insgesamt konnten bereits über 1,2 Milliarden Euro ausbezahlt werden.
Dies ist nicht zuletzt der tatkräftigen Unterstützung der über 200
staatlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der hervorragenden
Einsatzplanung durch die IHK zu verdanken. Bei der Überbrückungshilfe II wurden bereits fast alle eingegangenen Anträge (94 Prozent) abgearbeitet.
Das Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III ist am 10. Februar
2021 erfolgreich gestartet. Seither wurden fast 36 Millionen Euro als
Abschlagszahlungen ausgezahlt. Zudem kann seit letzter Woche auch
die Neustarthilfe für Soloselbstständige beantragt werden. Mit
einmaligen Betriebskostenpauschalen soll der besonderen Situation von
Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern sowie
Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden. Innerhalb von vier
Tagen sind hier bereits Anträge mit einem Volumen von 31 Millionen
Euro eingegangen. Vorschusszahlungen in Höhe von 28 Millionen Euro
konnten bereits gewährt werden.
Das Corona-Infektionsgeschehen stellt für die bayerische Wirtschaft
absehbar über die Jahresmitte hinaus eine enorme Belastung dar. Das
Unterstützungsinstrumentarium der LfA Förderbank Bayern und der
Bayernfonds werden von der bayerischen Wirtschaft gut angenommen
und auch weiterhin benötigt. Deshalb hat der Ministerrat heute
beschlossen, dass die bayerischen Corona-Hilfsmaßnahmen verlängert
und ausgebaut werden. Die Instrumente der LfA, die Risikoentlastungen
des Freistaats Bayern zu Gunsten der LfA und der Bayernfonds werden
bis Ende 2021 zu verlängert. Ein Teil der Unterstützungsmaßnahmen
wird zudem durch Anhebung des Höchstbetrags für Kleinbeihilfen von
800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro an den Finanzierungsbedarf betroffener
Unternehmen und Organisationen angepasst.

Quelle: Bayerische Staatskanzlei
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