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Hinweis zur Kommunalwahl 2020: Urnenwahllokale

(Hinweise zum Schutz vor Infektionskrankheiten)

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

wir weisen darauf hin, dass Sie eigene Schreibstifte
bei der Stimmabgabe im Wahllokal verwenden können. Wahlrechtliche
Vorschriften stehen dem nicht entgegen. § 55 Abs. 2 GLKrWO,
wonach in den Wahllokalen Schreibstifte gleicher Farbe bereitliegen sollen,
dient dazu, den Wählerinnen und Wähler Schreibstifte zur Stimmabgabe
zur Verfügung zu stellen. Eine Verpflichtung für die Wählerinnen und Wähler,
nur die bereitgestellten Stifte zu benutzen, ergibt sich daraus aber
nicht. Dasselbe gilt für die Empfehlung in Nr. 52.3 GLKrWBek.

Gemeindeverwaltung Ammerthal

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