Kopfbild Gemeinde Ammerthal

Aktuelles / News Details

25.10.2020

Landkreis Amberg-Sulzbach über Corona-Grenzwert von 35

4 Farben geben nun Auskunft darüber, was erlaubt ist und was nicht.

München. Die bayerische Corona-Ampel ist um eine Farbe erweitert worden. Zu grün, gelb und rot kommt ab einem Inzidenzwert von 100 dunkelrot dazu.

Welche Corona-Regeln in Bayern bei welcher Stufe gelten, das zeigt kurz zusammengefasst die Grafik der Bayerischen Staatsregierung. (Titelbild)

Bestimmungen aus der Allgemeinverordnung treten ab Sonntag 25.10.2020, 0 Uhr in Kraft

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, der Landkreis Amberg-Sulzbach hat die 7-Tage-Inzidenz von 35 (aktuell 37,85) überschritten.
Somit tritt § 24 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) ab heute (Sonntag, 25. Oktober 2020, 0 Uhr) in Kraft.

• Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere

- auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, sofern der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann,

- in allen öffentlichen Gebäuden,

- auf Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte (z.B. Fahrstühle, Flure, Kantinen, Eingänge); gleiches gilt für den Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann,

- in den Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe (keine Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht,

- für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie

- durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten (z.B. Kino) auch am Platz.


• Es wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen ist verboten.

• Private Feiern (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, o.ä.) und Zusammenkünfte in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.


Ob ein Landkreis oder eine Stadt über einem Schwellenwert ist, veröffentlicht das Bayerische Gesundheitsministerium täglich auf seiner Homepage. Ist dies der Fall, treten die Bestimmungen aus der Allgemeinverordnung automatisch am darauffolgenden Tag in Kraft.

Bei Fragen steht nach wie vor die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung unter 089 122-220 (Mo-Fr. 8-18 Uhr, Sa. 10-15 Uhr) bereit.

Zudem werden auf den Internetseiten des Bayerischen Innenministeriums https://www.stmi.bayern.de/ und des Bayerischen Gesundheitsministeriums https://www.stmgp.bayern.de/ die häufigsten Fragen rund um das Coronavirus und die Maßnahmen der Corona-Ampel beantwortet.

(Quelle: Landratsamt Amberg-Sulzbach LRA Veröffentlichung)

 

 

Zurück zur Übersicht