Kopfbild Gemeinde Ammerthal

Grundsteuerreform in Bayern - Informationen

Grundsteuerreform - Informationen für Eigentümer

Für Städte und Gemeinden (Kommunen) ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt wesentlich in die Finanzierung der kommunale Pflichtaufgaben, zum Beispiel dient die Grundsteuer u.a. zur Mitfinanzierung von Schulen, Kitas, Feuerwehr oder dem Straßenbau.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.

Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Ablauf der Grundsteuerreform

Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sogenannte Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Gemeinde Ammerthal mit dem Hebesatz multipliziert.

Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst, in der Gemeinde Ammerthal liegt er derzeit - Stand: 2022 - bei

  • Grundsteuer A : 350
  • Grundsteuer B : 350.

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, dem sog. Stichtag.

Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, dem sog. Grundsteuerbescheid, von der Gemeinde mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.

Hinweis der Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung weist Grundstückseigentümer darauf hin, dass derzeit die Phase der Registrierung im Online-Finanzamt Elster zu erledigen ist; erste gedruckte Formulare werden in der Gemeindeverwaltung ab Juli 2022 erwartet. Rückfragen zur künftigen Höhe der Grundsteuer und zur Grundsteuererklärung können von der Gemeindeverwaltung Ammerthal nicht beantwortet werden. Die Grundsteuererklärung kann in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 elektronisch über das Portal Elster unter der Adresse www.elster.de abgegeben werden. Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung hat die Bayerische Steuerverwaltung eine Hotline eingerichtet, Tel. (0 89) 30 70 00 77. Diese ist erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 16 Uhr.

Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Grundsteuer. Derzeit (16.03.2022) befindet sich die Interseite jedoch noch in der Überarbeitungsphase.